Persönlich. Neutral. Rechtssicher.

Herzlich willkommen bei Notar Liersch in Kastellaun!

Wer sind wir?

Wir – also das gesamte Team und der Notar – stehen Ihnen in Kastellaun als kompetente und neutrale Berater zur Seite.

Das Notariat hat in Kastellaun eine lange Tradition. Seit vielen Jahrzehnten werden hier im Hunsrück Rechtsvorgänge in den wichtigsten Lebensbereichen der Menschen sicher von Notaren begleitet und besiegelt.

Wer darf in Kastellaun zum Notar?

Alle! Es gilt der Grundsatz: Sie können von überall her zu uns kommen, egal wo Sie Ihren Wohnsitz haben oder wo eine Immobilie liegt.

Wir selbst dürfen jedoch nicht überall auswärts beurkunden.

Wo sind Auswärtstermine möglich?

Wohin wir kommen dürfen, wenn Sie beispielsweise in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sehen Sie hier:

  • Alterkülz
  • Bell
  • Beltheim
  • Braunshorn-Ebschied
  • Bubach
  • Buch
  • Budenbach
  • Dommershausen-Dorweiler
  • Dommershausen-Sabershausen
  • Gödenroth
  • Hasselbach
  • Hollnich
  • Horn
  • Kastellaun
  • Kisselbach
  • Klosterkumbd
  • Korweiler
  • Laubach
  • Mastershausen
  • Michelbach
  • Mörsdorf
  • Riegenroth
  • Roth
  • Spesenroth
  • Steinbach
  • Uhler
  • Zilshausen

Was tun wir?

Wir beraten und beurkunden insbesondere – aber nicht nur – in folgenden Bereichen:

  • Testamente und Erbverträge
  • Übertragung von Immobilien und Unternehmen in die nächste Generation
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Immobilienkäufe
  • Grundschuldbestellungen
  • Gründungen von Gesellschaften (z.B. GmbH)
  • Unternehmenskäufe
  • Anmeldungen zum Handelsregister
  • Erbscheinsanträge
  • Aufteilung von Vermögen in Erbengemeinschaft (sog. Erbauseinandersetzung) sowie Erbteilsübertragungen
  • Eheverträge, auch als Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionen
  • Beglaubigung von Unterschriften, auch zu Dokumenten in fremder Sprache. Die Beglaubgiung des Notars kann auf Deutsch, Englisch oder Spanisch erfolgen.
  • Beglaubigung von Kopien
  • u.v.m.

Die Beratung ist hierbei stets „inklusive“ – egal wie viele Vorbesprechungen es gibt, die Beurkundungsgebühren sind gleich hoch und decken die Beratung mit ab. Eine zusätzliche anwaltliche Beratung ist – außer im Falle von Rechtsstreitigkeiten – in der Regel nicht notwendig.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Hinweis:
Kostenfreie Parkmöglichkeiten
stehen Ihnen auf dem Parkplatz neben dem Gebäude „Haus Bretz“ zur Verfügung.

Tipp

Gut gemeint – aber auch gut versteuert: Die Steuertarife nach dem ErbStG

26.09.2022

Schenkung – Freibeträge und Steuern (Teil III): Gut gemeint – aber auch gut versteuert

Sowohl bei der lebzeitigen als auch bei der erbrechtlichen Übertragung von Vermögenswerten spielen steuerliche Aspekte in vielen Fällen eine wichtige Rolle. Der letzte Teil der Tipp-Serie „Schenkung – Freibeträge und Steuern“ gibt einen Überblick über die Steuertarife des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.

News

Teilverkauf des Eigenheims – Was Eigentümer wissen sollten

04.07.2024

Teilverkäufe von Immobilien werden von verschiedenen Anbietern in den Medien stark beworben. Das Angebot richtet sich vor allem an Senioren, die Liquidität benötigen und – insbesondere aufgrund ihres Alters – keinen Kredit mehr aufnehmen können oder wollen. Versprochen wird finanzielle Freiheit durch Umwandlung von Immobilieneigentum in Liquidität, vermeintlich ohne dabei die Vorteile des Eigentums zu verlieren. Die Tragweite der mitunter komplexen Vertragsbestimmungen erfasst man am besten durch eine Kombination aus notarieller Beratung zu rechtlichen Fragen und einer unabhängigen Finanzberatung zu wirtschaftlichen Folgen.

Komplexe Familien, klare Verhältnisse: Nachlassplanung in Patchwork-Familien

05.06.2024

In einer Zeit, in der Familienstrukturen immer vielfältiger werden, sind Patchwork-Familien eine immer häufigere Erscheinung. Doch mit der Herausforderung, verschiedene Lebenswege und Beziehungen zusammen-zuführen, kommen auch komplexe Fragen der Nachlassplanung auf.  Das gesetzliche Erbrecht geht von der traditionellen Familiensituation aus und nimmt keine Rücksicht auf die besonderen Interessenlagen in Patchwork-Familien. Eine qualifizierte rechtliche Beratung und darauf aufbauende Verfügungen von Todes wegen sind dringend erforderlich, um böse Überraschungen im Erbfall zu vermeiden.